Die Frage nach der Höhe der Anwaltskosten und Prozesskosten ist von hoher Bedeutung. Das gilt erst recht, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Es stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt zu beauftragen oder ob man nicht besser aus Kostengründen versuchen sollte, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, sich zu einigen oder diese Sache fallen zu lassen? Hier hängt alles vom Einzelfall ab.

Kostentransparenz schafft Vertrauen und wird in jedem Verfahrensstadium dargelegt. Sie können sich in Kenntnis der Kosten entscheiden, ob Sie eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung durch mich wünschen. Bitte fragen Sie mich zu Beginn eines Mandats nach den Kosten.

Erstberatung

Die Erstberatung dient stets der ersten zusammenfassenden Prüfung des Sachverhalts und einer ersten Orientierung und dem persönlichen gegenseitigen Kennenlernen. Im Rahmen dieses Termins gebe ich in aller Regel eine erste Einschätzung und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise ab. Sie wissen nach der Erstberatung damit recht sicher, wie es rechtlich um Ihre Sache bestellt ist, ob ein Vorgehen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wo genau die Risiken und Probleme liegen könnten, welche Unterlagen noch fehlen, welche Kosten entstehen können. Für das Erstberatungsgespräch stehe ich maximal 60 Minuten zu Ihrer Verfügung.

Die Kosten der Erstberatung richten sich bundesweit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Erstberatung kostet 190 EURO zzgl. Umsatzsteuer, zzgl. einer Post- und Telekommunikationsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz von 20 EURO zzgl. Umsatzsteuer, also 249,90 EURO brutto.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, holen Sie bitte vorab eine Deckungszusage dort ein und bringen diese mit.

Sollte es nicht bei einer Erstberatung bleiben und Sie entscheiden, mich mit der Geltendmachung Ihrer Rechte zu beauftragen, können die weiteren Kosten nach dem Rechtsanwaltsverhütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden.

Ich freue mich auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen.

Vertretung außergerichtlich und vor Gericht

Sofern ich für Sie nach der Erstberatung weiter aktiv werden soll, gibt es die Möglichkeit der Vergütung auf der Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung oder nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz, das den Gegenstandswert bei der Kostenberechnung zugrunde legt. Bei beiden Abrechnungsmodellen sind Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit für die Höhe des Gebührensatzes bzw. des Stundensatzes maßgebend.