Im Mietrecht gibt es nur bestimmte Gründe für eine fristlose Kündigung. Andere Gründe sind entweder unzulässig oder müssen vor Gericht als Einzelfälle bewertet werden.

  1. Die Wohnung wird dem Mieter zum Teil oder ganz nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel der Vormieter zum Mietbeginn noch nicht ausgezogen ist.
  2. Der Gebrauch der Wohnung gefährdet die Gesundheit des Mieters.
  3. Die vertraglich vereinbarten Pflichten werden nicht erfüllt (zum Beispiel wenn etwas an der Wohnung defekt ist und der Vermieter sich, trotz Forderungen des Mieters, weigert, dies zu reparieren).