Ist die Kündigung erfolgreich ausgesprochen, muss sich der Mieter auch daran halten. Im Regelfall findet am letzten Tag des Mietverhältnisses eine Wohnungsübergabe statt, bei der auch ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt wird. Mieter können sich mit dem Vermieter dabei natürlich auch auf einen früheren Zeitpunkt einigen. Wer jedoch verspätet aus der Mietwohnung auszieht, riskiert viel Ärger und Kosten. Der Vermieter kann dann eine Nutzungsentschädigung für seinen Mietausfallschaden geltend machen. Scheitert deswegen eine pünktliche Nachvermietung, ist unter Umständen sogar Schadensersatz fällig. Deshalb gilt: Wer seine Mietwohnung kündigen will, sollte sich auch sicher sein, dass er rechtzeitig ausziehen kann.