Im Gegensatz zum Erben, der in die volle Vermögensstellung des Erblassers eintritt und auf den (zunächst) das gesamte Vermögen des Erblassers übergeht, ist ein Vermächtnis  die Zuwendung nur eines einzelnen (Vermögens-)Gegenstandes aus der Erbschaft. Das Vermächtnis wird testamentarisch angeordnet, ohne dass der Vermächtnisnehmer als Erbe eingesetzt wird. Das Vermächtnis begründet für den Bedachten das Recht, von dem Erben die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern.