Eine Stiftung ist eine juristische Person, die einen vom Stifter bestimmten (gemeinnützigen) Zweck mithilfe einer dauerhaft zur Verfügung gestellten Vermögensmasse fördern soll. Das Stiftungskapital, das der Stifter seiner Stiftung zur Verfügung stellt (Grundstockvermögen), wird ungeschmälert erhalten und kann beispielsweise auch in Form von Kunstwerken, Sammlungen, Immobilien, Grundstücken, Rechte oder Wertpapierdepots Eingang in die Stiftung finden. Der Stiftungszweck wird ausschließlich mit den erwirtschafteten Stiftungsmitteln verwirklicht. Diese setzen sich aus den Erträgen der in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte und eventuellen Spenden, Schenkungen und Einkünften aus der Stiftungsarbeit zusammen. Daher ist die Gründung einer Stiftung schon mit Beträgen ab ca. 50.000 € möglich bzw. sinnvoll. Wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, ist sie steuerbegünstigt bzw. steuerbefreit.