Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber Dritten (wie z.B. Banken, Versicherungen, Grundbuchamt, etc.) als Erbe legitimieren. Der Erbschein soll in erster Linie den Rechtsverkehr schützen.

Sie sollten im Erbscheinsverfahren frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Formulierung und Begründung des Erbscheinsantrag beauftragen, wenn ein unklares (handschriftliches) Testament vorliegt, Anhaltspunkte für die Ungültigkeit eines Testaments, Anhaltspunkte für die Testierunfähigkeit des Erblassers, mehrere sich widersprechende Testamente vorliegen oder wenn Zweifel über die Erbenstellung und die jeweiligen Erbquoten bestehen.