Zumeist wird der Erblasser nicht von einer einzelnen Person, sondern von mehreren Erben beerbt. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Die Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft. Grundsätzlich soll die Erbengemeinschaft rasch auseinandergesetzt werden. Bei der Auseinandersetzung wird die Erbschaft geteilt und dadurch beendet. Bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft muss der Nachlass von den Miterben gemeinsam verwaltet werden.
Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder der Verwaltung des Nachlasses kommt es häufig zu Unstimmigkeiten: Sobald mehrere Erben vorhanden sind, treffen häufig eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen, Vorstellungen, familiärer Enttäuschungen, Sympathien und Ziele aufeinander.
Aufgrund des meist familiären Hintergrundes der Unstimmigkeiten werden die Streitigkeiten in Erbengemeinschaften häufig sehr emotional, manchmal sogar irrational ausgetragen.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten verbietet es sich für den von einem Miterben beauftragten Rechtsanwalt eine schematische Lösungsstrategie anzuwenden.
Wenn es Streit unter Miterben gibt, sollten Sie frühzeitig einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wenn ich für Sie tätig werde, werde ich daher mit Ihnen zusammen eine für Sie vorteilhafte Strategie erarbeiten.