Im Mietrecht gibt es nur bestimmte Gründe für eine fristlose Kündigung. Andere Gründe sind entweder unzulässig oder müssen vor Gericht als Einzelfälle bewertet werden.
- Die Wohnung wird dem Mieter zum Teil oder ganz nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel der Vormieter zum Mietbeginn noch nicht ausgezogen ist.
- Der Gebrauch der Wohnung gefährdet die Gesundheit des Mieters.
- Die vertraglich vereinbarten Pflichten werden nicht erfüllt (zum Beispiel wenn etwas an der Wohnung defekt ist und der Vermieter sich, trotz Forderungen des Mieters, weigert, dies zu reparieren).