Gemäß § 543 BGB kann der Mietvertrag aus einem wichtigen Grund auch fristlos gekündigt werden. In bestimmten Fällen ist eine außerordentliche Kündigung erst nach einer erfolglosen Abmahnung möglich.
Gemäß § 543 BGB kann der Mietvertrag aus einem wichtigen Grund auch fristlos gekündigt werden. In bestimmten Fällen ist eine außerordentliche Kündigung erst nach einer erfolglosen Abmahnung möglich.