Kompetente Vermittlung

Das Mietrecht ist zumeist eine sehr sensible Angelegenheit, weil sich Mieter und Vermieter oft mit Vorbehalten gegenüber stehen. Ich vertrete bewusst beide Seiten und versuche stets zu vermitteln. Oftmals gelingt es mir auf diese Weise, Lösungen zu finden, mit der am Ende beide Seiten leben können und die sich kostengünstiger gestalten als teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu führen.

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Durch zahlreiche neue Urteile des BGH sowie durch mehrere Reformen des Gesetzgebers hat sich im deutschen Mietrecht in den letzten Jahren viel getan und viel verändert.

Leider werden in den öffentlichen Medien von nicht ausgebildeten Juristen fachlich aufgemachte Beiträge veröffentlicht, die vermeintlich gute Ratschläge geben oder die Rechtslage stark vereinfacht darstellen. Dadurch glauben viele Rechtssuchende, dass die Lösung ganz einfach ist, wenn sie ein Problem im Mietrecht haben. Das ist oftmals unzutreffend, weil sich die Materie weitaus komplexer gestaltet und kann sehr riskant werden, sich auf derlei Ratschläge zu verlassen. In meiner alltäglichen Praxis stelle ich immer wieder fest, dass beispielsweise zu folgenden Fragestellungen völlig falsche Vorstellungen bei meinen Mandanten existieren.

  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter die Miete erhöhen?
  • Können alle tatsächlich anfallenden Nebenkosten dem Mieter auferlegt werden?
  • Welcher Mietrückstand rechtfertigt eine Kündigung?
  • Was passiert, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht?
  • Kann der Mieter nach einer Kündigung in der Wohnung bleiben, wenn er die rückständige Miete nachgezahlt hat?
  • Welche Pflichten treffen den Mieter beim Auszug aus der Mietsache?
  • Darf der Mieter aus dem Mietvertrag vorzeitig austreten, wenn er dem Vermieter drei Nachmieter präsentiert?
  • Darf der Mieter nachträglich die Miete mindern?
  • Wie muss eine wirksame Kündigung aussehen?

Bei nachfolgenden exemplarischen Themen aus dem Mietrecht helfe ich Ihnen gerne:

Abmahnung, Besichtigungsrecht des Vermieters, Gewerberaum-Mietrecht, Kündigungen: ordentliche und fristlose sowie Sonderkündigungsrechte, Ende eines Mietverhältnisses, Begründung einer mietvertraglichen Kündigung, Lebensgemeinschaften im Mietrecht, Mietaufhebungsvereinbarung, Mieterhöhung, Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, Mieterinsolvenz, Mietkaution, Mietmängel, Mietminderung, Mietnebenkosten / Betriebskostenabrechnung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Verjährung etc.

Verjährung

Das BGB kennt meist recht großzügige Verjährungsfristen, was bereits in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB zum Ausdruck kommt. Dabei [...]

Schönheitsreperaturen

Nach wie vor hält sich der Irrglaube, Vermieter seien fürs Tapezieren, Streichen und Parkettabschleifen nicht zuständig. Dabei gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch grundsätzlich erst einmal [...]

Räumung

Falls der Mieter innerhalb einer angemessenen Frist nach der Kündigung nicht auszieht, muss er auf Räumung verklagt werden. Sofern die Kündigung rechtmäßig erfolgte, ergeht [...]